Nahrungsergänzungsmittel – TENDENCY

Nahrungsergänzungsmittel

Rechtsregulat

Nahrungsergänzungsmittel, sog. Supplemente, unterliegen im Gegensatz zu Arzneimitteln, die Zulassungsverfahren durchlaufen müssen, lediglich einer Registrierungspflicht beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL https://www.bvl.bund.de). Für die Sicherheit sind allein die Hersteller verantwortlich. Überwacht werden Nahrungsergänzungsmittel und deren Hersteller von den Lebensmittelüberwachungsbehörden der Länder.

Nahrungsergänzungsmittel sollen den menschlichen Stoffwechsel mit wichtigen Vitaminen, Fettsäuren und Mineralstoffen versorgen, um gesund und leistungsfähig zu bleiben – Grund für jede dritte Frau und jeden vierten Mann in Deutschland, zu solchen Präparaten zu greifen. (Quelle: Nationale Verzehrsstudie II, http://www.mri.bund.de/fileadmin/Institute/EV/NVSII_Abschlussbericht_Teil_2.pdf).
Sie sind nicht dazu gedacht, Krankheiten zu heilen oder zu verhüten.

Für Menschen, bei denen eine ausgewogene Ernährung nicht ausreicht, den Bedarf an wichtigen Nährstoffen zu decken, wird der Einsatz von Nahrungsergänzungsmitteln befürwortet. Zu ihnen gehören bspw.

  • Schwangere und stillende Frauen
  • Menschen mit chronischen Erkrankungen, die die Aufnahme von Nährstoffen beeinträchtigen
  • kranke, ältere und bettlägerige Menschen mit Problemen bei der Nahrungsaufnahme
  • kranke Menschen mit einem erhöhten Bedarf an Nährstoffen, z. B. nach schweren Operationen

Unbedingt aber sollten diese Personen mit ihrem Arzt absprechen, welche Nahrungsergänzung im konkreten Fall sinnvoll ist.

In jedem Fall gilt: Nahrungsergänzungsmittel sind Lebensmittel und müssen sicher sein, d. h. sie dürfen die Gesundheit nicht schädigen und Verbraucher nicht durch Aufmachung und Werbung täuschen.

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