Brief Nr. 4 der Gewerbeauskunft-Zentrale nahm ich zum Anlass, einmal bei IHKs anzufragen, wie sie ihre Mitglieder im “Kampf” gegen Betrugsversuche unterstützen. Telefonische und schriftliche Rückmeldungen verdeutlichen, dass sich die Industrie- und Handelskammern vor Ort um das Thema kümmern. Herzlichen Dank für die Stellungnahmen im Namen meiner Leserinnen und Leser!
Vornweg noch ein wichtiger Hinweis für gewerblich Tätige, der allen IHKs am Herzen liegt: Wenden Sie sich an Ihre Kammer!
Privatpersonen können sich u. a. mit Verbraucherzentralen in Verbindung setzen.
Wir, die juristischen Laien, fragen uns natürlich, wieso Adressbuchschwindel überhaupt noch möglich ist, wieso nicht längst das juristische Vorhängeschloss so etwas verhindert, wieso all die nachfolgend geschilderten Bemühungen nicht durchgreifend fruchten. In Gesprächen mit Selma Burnukara, Rechtsanwältin bei der IHK Konstanz, und Heiko Lenz, zuständiger Rechtsreferent Wirtschaftsrecht bei der IHK für die Pfalz, wurde mir allerdings klar, dass es sich bei der Problematik nicht nur um strafrechtliche, sondern komplexe Zusammenhänge handelt. Ass. jur. Nadja Carolin Kümmel bringt es auf den Punkt:
Ein Millionengeschäft.