Ein Advertorial ist als Anzeige zu kennzeichnen – TENDENCY

Ein Advertorial ist als Anzeige zu kennzeichnen

Advertorial im Magazin Tendency

Dies ist keine Rechtsberatung!

Manche mögen es ja nicht glauben, weswegen es immer wieder zu Unsicherheiten kommt: Werbliches ist als „Anzeige“ oder mit „Werbung“ zu kennzeichnen. Dazu gehört auch das Advertorial, ein redaktionell aufgemachter Werbebeitrag. Dabei spielt es keine Rolle, ob das Advertorial im Internet oder in einem Printtitel veröffentlicht wird. Gepflogenheiten, wie „entgeltliche Einschaltung“ oder „sponsored by“ werden von der deutschen Rechtsprechung nicht „geduldet“. Ja, man sieht solche Kennzeichnungen immer wieder, doch nur so lange, bis eine Abmahnung ins Haus flattert. Alle Beteiligten, der Werbetreibende als auch die Verantwortlichen einer Publikation, werden zur Verantwortung gezogen.

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